GM Catering
Gutes Catering ist mehr als gutes Essen. Es schafft Atmosphäre, unterstützt den Ablauf Ihrer Veranstaltung und hinterlässt einen professionellen Eindruck bei Ihren Gästen. Genau darauf legen wir bei GM Catering besonderen Wert.
Wir bieten Ihnen modernes Catering für Business-Events, Messen und private Feiern – frisch zubereitet, ansprechend präsentiert und zuverlässig organisiert. Von kleinen, stilvollen Empfängen bis hin zu umfassend betreuten Veranstaltungen erhalten Sie bei uns eine Lösung, die kulinarische Qualität und reibungslosen Service verbindet.
GM Catering – Ihr Catering-Partner in München und Umgebung
Wenn Sie ein Catering in München suchen, möchten Sie vor allem eines: einen Partner, der mitdenkt, pünktlich liefert und Ihre Veranstaltung zuverlässig begleitet. GM Catering verbindet genau das mit einer persönlichen Betreuung und einem hohen Qualitätsanspruch.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und entwickeln ein individuelles Konzept für Ihr Event. Ob repräsentatives Business-Catering, unkompliziertes Messe-Catering oder stilvolle Verpflegung für eine private Feier – wir sorgen dafür, dass Speisen, Organisation und Service zusammenpassen.
Business- & Messe-Catering in München
Bei geschäftlichen Veranstaltungen zählt jedes Detail. Ein gelungenes Catering unterstützt nicht nur den Ablauf, sondern auch Ihre Außenwirkung gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitenden.
Ob Business-Lunch, Meeting, Konferenz, Messeauftritt oder Kundenevent: Wir liefern repräsentatives Catering, das Genuss und Professionalität miteinander verbindet. Unsere Speisen sind frisch, hochwertig und so abgestimmt, dass sie sich ideal in den Charakter Ihrer Veranstaltung einfügen – von unkompliziertem Fingerfood bis zum stilvollen Buffet.
Ihre Vorteile:
Nutzen Sie Ihre Zeit für das Wesentliche – wir kümmern uns um das passende Personal.
Qualifiziertes Personal
mit Erfahrung im Event- und Gastronomiebereich
Flexible Einsatzmöglichkeiten
kurzfristiger Einsatz und auch langfristige Betreuung
Deutschlandweite Vermittlung
für Events, Messen, Caterings, Feiern und mehr
Freundliches Auftreten
und professionelle Kommunikation mit Ihren Gästen
Zuverlässige Abwicklung
durch eine erfahrene Agentur
Komm zu uns und ergänze unser erfahrenes und sympathisches Team
Urna amet scelerisque habitant tortor mattis interdum urna. Sagittis attitor cursus rutrum aroin glatea. Placerat aliquam erat maximus mac dignissim ante dictum rhoncus viverra.
Häufig gestellte Fragen
Nach Ihrer Personalanfrage nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erörtern den genauen Bedarf, Qualifikationen und beantworten weitere offene Fragen.
Der nächste Schritt besteht darin, die Anfrage bei uns intern auszuschreiben und Ihnen dann sehr zeitnah eine Rückmeldung zu geben, damit Sie Ihre Personalplanung abschließen können.
Im letzten Schritt erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einzelüberlassungsverträge sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen sofern erforderlich.
Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung verleihen wir (Verleiher) die Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) an den Entleiher (Kunden). Der Leiharbeiternehmer ist über uns angestellt und versichert. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls über den Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung soll Sie bei personellen Engpässen und kurzfristigen Auftragsspitzen unterstützen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wir sind im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Die Überlassungshöchstdauer legt fest, wie lange der einzelne Einsatz eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher zulässig ist. Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate. Um passende Lösungen in den verschiedenen Einsatzbranchen zu ermöglichen können abweichende Regelungen in Tarifverträgen der Einsatzbranche getroffen werden.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Leiharbeitnehmer temporär über den Verleiherbetrieb angestellt. Die Dauer der Überlassung endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Personalvermittlung vermitteln wir den Leiharbeitnehmer direkt an den Kundenbetrieb. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Kundenunternehmen geschlossen.

