Cateringpersonal mieten
Ob Fingerfood-Empfang, Buffet, gesetztes Dinner oder Flying Service – bei einem gelungenen Catering zählt nicht nur das Essen, sondern vor allem der Service. Wenn Sie bei BMP Agency Cateringpersonal mieten, erhalten Sie nicht einfach nur helfende Hände, sondern qualifizierte Fachkräfte, die sich mit Speisen, Getränken und Gästen bestens auskennen.
Unser Personal ist routiniert im Umgang mit Tablett, Menüfolge und Getränkeservice, arbeitet im Team effizient und sorgt mit einem freundlichen Auftreten für die passende Atmosphäre – auch bei hohem Gästeaufkommen und anspruchsvollen Abläufen.
Ihre Vorteile:
Nutzen Sie Ihre Zeit für das Wesentliche – wir kümmern uns um das passende Personal.
Qualifiziertes Personal
mit Erfahrung im Event- und Gastronomiebereich
Flexible Einsatzmöglichkeiten
kurzfristiger Einsatz und auch langfristige Betreuung
Deutschlandweite Vermittlung
für Events, Messen, Caterings, Feiern und mehr
Freundliches Auftreten
und professionelle Kommunikation mit Ihren Gästen
Zuverlässige Abwicklung
durch eine erfahrene Agentur
Komm zu uns und ergänze unser erfahrenes und sympathisches Team
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Häufig gestellte Fragen
Nach Ihrer Personalanfrage nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erörtern den genauen Bedarf, Qualifikationen und beantworten weitere offene Fragen.
Der nächste Schritt besteht darin, die Anfrage bei uns intern auszuschreiben und Ihnen dann sehr zeitnah eine Rückmeldung zu geben, damit Sie Ihre Personalplanung abschließen können.
Im letzten Schritt erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einzelüberlassungsverträge sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen sofern erforderlich.
Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung verleihen wir (Verleiher) die Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) an den Entleiher (Kunden). Der Leiharbeiternehmer ist über uns angestellt und versichert. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls über den Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung soll Sie bei personellen Engpässen und kurzfristigen Auftragsspitzen unterstützen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wir sind im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Die Überlassungshöchstdauer legt fest, wie lange der einzelne Einsatz eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher zulässig ist. Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate. Um passende Lösungen in den verschiedenen Einsatzbranchen zu ermöglichen können abweichende Regelungen in Tarifverträgen der Einsatzbranche getroffen werden.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Leiharbeitnehmer temporär über den Verleiherbetrieb angestellt. Die Dauer der Überlassung endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Personalvermittlung vermitteln wir den Leiharbeitnehmer direkt an den Kundenbetrieb. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Kundenunternehmen geschlossen.