Professionelles Küchenpersonal mieten
In der Gastronomie und im Cateringgeschäft ist eine gut eingespielte Küchenmannschaft der Schlüssel zum Erfolg. Doch gerade in Hochzeiten, bei plötzlichen Ausfällen oder bei großen Veranstaltungen kommt es schnell zu personellen Engpässen. Wenn Sie Küchenpersonal mieten möchten, sind Sie bei BMP Agency an der richtigen Adresse. Wir vermitteln erfahrene Köche, Beiköche, Küchenhilfen und Spülkräfte, die sich schnell und flexibel in Ihr bestehendes Team integrieren.
BMP Agency – Ihr Partner für zuverlässiges Küchenpersonal
Ob in der gehobenen Gastronomie, im Hotel, in der Betriebsgastronomie oder beim Eventcatering – wir stellen Ihnen Personal zur Verfügung, das routiniert und zuverlässig arbeitet. Wenn Sie bei uns Küchenpersonal mieten, können Sie sich auf Mitarbeitende verlassen, die sich in jede Küche und jedes gastronomische Konzept einfinden.
Unsere Köche und Küchenhilfen sind belastbar, teamfähig und arbeiten Hand in Hand mit Ihrem Stammpersonal. Sie kennen die Abläufe in professionellen Küchen und sorgen dafür, dass Ihre Gäste auch bei hohen Auftragslagen bestmöglich versorgt werden.
Komm zu BMP und werde Teil unseres erfahrenen und sympathischen Teams
Werde Teil eines starken Teams bei BMP Agency! Dich erwarten abwechslungsreiche Einsätze, ein faires Gehalt, persönliche Wertschätzung und beste Chancen zur Weiterentwicklung.
Profitiere von flexiblen Arbeitszeiten und einer freundlichen Arbeitsatmosphäre, in der deine Leistung zählt und du dich wohlfühlst.
Häufig gestellte Fragen
Nach Ihrer Personalanfrage nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und erörtern den genauen Bedarf, Qualifikationen und beantworten weitere offene Fragen.
Der nächste Schritt besteht darin, die Anfrage bei uns intern auszuschreiben und Ihnen dann sehr zeitnah eine Rückmeldung zu geben, damit Sie Ihre Personalplanung abschließen können.
Im letzten Schritt erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen wie Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Einzelüberlassungsverträge sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen sofern erforderlich.
Im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung verleihen wir (Verleiher) die Mitarbeiter (Leiharbeitnehmer) an den Entleiher (Kunden). Der Leiharbeiternehmer ist über uns angestellt und versichert. Die Lohnabrechnung erfolgt ebenfalls über den Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung soll Sie bei personellen Engpässen und kurzfristigen Auftragsspitzen unterstützen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Wir sind im Besitz der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Die Überlassungshöchstdauer legt fest, wie lange der einzelne Einsatz eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher zulässig ist. Die gesetzliche Überlassungshöchstdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate. Um passende Lösungen in den verschiedenen Einsatzbranchen zu ermöglichen können abweichende Regelungen in Tarifverträgen der Einsatzbranche getroffen werden.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist der Leiharbeitnehmer temporär über den Verleiherbetrieb angestellt. Die Dauer der Überlassung endet zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bei der Personalvermittlung vermitteln wir den Leiharbeitnehmer direkt an den Kundenbetrieb. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Kundenunternehmen geschlossen.